Pressemitteilung: Waldschützer*innen erzielen erneuten Gewinn vor Gericht

Die Bürgerinitiative “Hanni bleibt” hat dem geplanten Kahlschlag im Saarland einen kräftigen Riegel vorgeschoben. Mit einem Eilantrag vor dem Oberverwaltungsgericht Saarlouis haben die Waldschützer*innen den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 “Nördlich Stuhlsatzenhaus” zu Fall gebracht. Das Gericht setzte den Bebauungsplan, der am 19. März 2024 als Satzung beschlossen wurde, vorläufig außer Vollzug.

Diese Entscheidung gilt bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Senats über die eingereichte Normenkontrollklage. Was bedeutet, dass vorerst keine Maßnahmen auf Grundlage dieses Bebauungsplans durchgeführt werden dürfen.

Unser Dank gilt den unermüdlichen privaten Unterstützer*innen und den Umweltverbänden, die unseren Kampf für den Walderhalt begleitet haben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben unsere Initiative mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung im Naturschutz gestärkt. Auch hervorheben möchten wir den Landesverband Saar-Wald-Schutz e.V., der sich seit seiner Gründung im Mai 2022 unermüdlich für den Schutz unserer Waldökosysteme einsetzt.

„Ich fordere die Verantwortlichen von Stadt und Land auf: Kommt in den Hanni und seht mit eigenen Augen, was ihr hier opfern wollen. Vielleicht findet ihr dann die Inspiration für einen Plan, der nicht zerstört, sondern verbindet. Einen Plan, der zeigt, dass Fortschritt und Naturschutz Hand in Hand gehen können. Es ist höchste Zeit, dass wir aufhören, Entwicklung gegen Natur auszuspielen. Lasst uns gemeinsam eine Lösung finden, die beidem gerecht wird.“, Marvin Kiefer, Sprecher der Bürgerinitiative „Hanni bleibt“.

„Aus Sicht des BUND stärkt dieses Urteil den Naturschutz im Saarland. Sie hat Signalwirkung, dass die Beachtung des Natur- und Artenschutzes in der Bauleitplanung ein wichtiger Belang ist. Die OVG-Entscheidung macht jetzt hoffentlich den Weg frei für eine intelligente und nachhaltige Flächennutzung, ohne weitere Natur zu zerstören.“, Christoph Hassel, Vorsitzender BUND Saarland.

„Das OVG Saarbrücken hat den Bebauungsplan mit seinem heutigen Beschluss für nicht vollzugsfähig erklärt, da der Planung artenschutzrechtliche Verbote entgegenstehen. Die notwendige Bestandsaufnahme geschützter Tierarten und ihrer Lebensräume – insbesondere Fledermäuse, Brutvögel und Käferarten – wurde methodisch fehlerhaft und unzureichend durchgeführt. Auch der Umweltbericht weist erhebliche methodische Mängel auf.

Damit verletzt das Planvorhaben die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG. Besonders deutlich hat das OVG Saarbrücken zudem das Fehlen einer Alternativenprüfung für andere Standorte herausgestellt. Es äußerte erhebliche Zweifel daran, ob die geplante Forschungsansiedlung auf dem Campus der Universität die massiven Eingriffe in Natur und Artenschutz rechtfertigen kann – zumal unklar ist, welche Institute dort tatsächlich angesiedelt werden sollen. Im Ergebnis hat das OVG Saarbrücken nicht nur die konkrete Planung als rechtswidrig eingestuft, sondern auch grundsätzliche Fragen zur gesamten Planungsstrategie der Landeshauptstadt Saarbrücken und des Landes aufgeworfen.“,
Dr. Eric Weiser-Saulin, Anwalt der Waldschützer.

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