Der BUND Landesverband Saar hat am gestrigen Freitag, dem 20.09.2024, in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative “Hanni bleibt“ einen Antrag auf Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 “Nördlich Stuhlsatzenhaus“ beim zuständigen Oberverwaltungsgericht des Saarlandes eingereicht. Dieser wichtige Schritt wurde durch die finanzielle Unterstützung des NABU Saarbrücken und einer Vielzahl von Spenden aus der Bevölkerung ermöglicht. Um die voraussichtlichen Verfahrenskosten decken zu können bitten die Umweltorganisationen weiterhin um Spenden zur Unterstützung.
Ziel der Normenkontrolle und eines in der nächsten Woche beabsichtigten Eilantrages ist es, die geplante Rodung von Teilen des St. Johanner Stadtwaldes auf dem juristischen Weg zu verhindern. Aufgrund unvollständiger Unterlagen und Gutachten war der Saarbrücker Stadtrat nach Ansicht der Verbände nicht in der Lage eine sachgerechte Entscheidung zum Bebauungsplan “Nördlich Stuhlsatzenhaus“ zu treffen und die betroffenen Umweltbelange angemessen abzuwägen.
„Wir können nicht akzeptieren, dass eine große, ökologisch wertvolle Waldfläche ohne konkrete Ansiedlungspläne gerodet werden soll, nur um Bundesfördermittel zu sichern“, so Michael Grittmann, stellv. Vorsitzender BUND Saar.
„Trotz Klimanotstand – Versiegelung ohne Not tut nicht gut!“, Norbert Fugmann, NABU Saarbrücken.
„Die Hochwassersituationen der jüngsten Vergangenheit, besonders um Pfingsten diesen Jahres im Saarland, sollten uns alle zum Nachdenken gebracht haben. Es muss jedem klar sein: Wir brauchen jede Waldfläche, die wir haben. Intakte Wälder sind unverzichtbar, um schnell große Mengen Regenwasser zu speichern und damit die Menschen vor Hochwasserkatastrophen schützen zu können.“, Marvin Kiefer, ein Sprecher der Bürgerinitiative.
Die Vereinigungen gehen davon aus, dass das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan und die damit verbundenen Umweltgutachten einer gründlichen Prüfung unterziehen wird.
Siehe hierzu auch unseren Beitrag Klage ist eingereicht — Spenden, spenden, spenden!