Pressemitteilung: Ermittlungen gegen Pressesprecher der Bürger*inneninitiative „Hanni bleibt“

Gegen Lucas Kleinbauer, einer der Vertreter der Bürger*inneninitiative „Hanni bleibt“, wurden Ermittlungen wegen des angeblichen Diebstahls von Europaletten sowie Vermummung im Zusammenhang mit der Waldbesetzung am Stadtwald Saarbrücken aufgenommen.  

Lucas Kleinbauer erklärt dazu: „Ich bin verärgert über die Ermittlungen gegen meine Person. Ich habe immer an die Arbeit der Polizei und den Rechtsstaat geglaubt und stand im engen Austausch mit den Behörden. Zudem habe ich mich jederzeit klar von illegalen Handlungen distanziert und stets in meinem Namen offen und ausschließlich im Rahmen der Gesetze gehandelt. Ich wünsche mir, dass diese fehlgeleitete Ermittlung schnellstmöglich beendet wird. “ 

Die Unterstützung der Waldbesetzung durch die Bürger*inneninitiative, materiell sowie rechtlich, erfolgte ausschließlich nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden und im Rahmen der Versammlungsfreiheit. 

Die Bürger*inneninitiative „Hanni bleibt“ und Lucas Kleinbauer fordern eine schnelle und transparente Klärung der Vorwürfe und sprechen sich deutlich gegen die Kriminalisierung zivilgesellschaftlichen Engagements aus. 

Um die entstandenen Anwaltskosten zu bewältigen, wurde eine GoFundMe-Kampagne ins Leben gerufen: https://www.gofundme.com/f/rechtskostenbeihilfe-fur-den-hanni 

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Pressemitteilung: Gespräch im Wirtschaftsministerium enttäuscht – Waldrodung soll trotz OVG-Urteil fortgesetzt werden

Saarbrücken, 28. Oktober 2025 – Die Bürgerinitiative „Hanni bleibt“ war gestern gemeinsam mit Vertreter:innen von BUND, NABU und dem Saar-Waldschutz e.V. (Klaus Borger) zu einem Gespräch im Wirtschaftsministerium eingeladen.

Ziel war es, nach dem positiven Urteil des Oberverwaltungsgerichts mehr Einsicht und Bewegung im Sinne des Walderhalts zu erreichen. Doch die Enttäuschung ist groß: Trotz offener Gesprächsbereitschaft wollen das Wirtschaftsministerium und Universitätspräsident Prof. Ludger Santen weiterhin an der geplanten Waldrodung festhalten.

„Uns wurde deutlich gemacht, dass Wirtschaftsinteressen über Klima- und Naturschutz gestellt werden“, erklärt ein Mitglied der Bürgerinitiative. „Für neue Forschungsinstitute und Start-ups müsse das ‚kleine Stückchen Wald‘ weichen – so die Worte des Uni-Präsidenten.“

Die Initiative kritisiert, dass bei den Planungen kurzfristig und ohne nachhaltige Perspektive gedacht werde. Eine Antwort auf die Frage, ob nach der Rodung von „Hanni“ Schluss mit weiteren Eingriffen in den Saarbrücker Stadtwald sei, blieb aus. „Wir sind überzeugt: Wenn jetzt kein klares Zeichen gesetzt wird, werden noch mehr Flächen folgen“, so die BI.

Die Bürgerinitiative fordert eine nachhaltige Entwicklung der Universität, die den Erhalt des Waldes als Teil einer zukunftsfähigen Standortpolitik begreift. „Es ist höchste Zeit, eine Grenze zu ziehen und den Wald zu schützen – für Klima, Artenvielfalt und kommende Generationen.“

Für kommende Gespräche wünscht sich die BI „Hanni bleibt“ einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe. „Mehr Zuhören und weniger Unterbrechungen wären ein erster Schritt“, heißt es abschließend.

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Pressemitteilung: Urteil bestärkt die BI “Hanni bleibt” in ihrer Überzeugung für den Waldschutz einzustehen

Saarbrücken, 21. Oktober 2025 – Die Bürger:innen-Initiative „Hanni bleibt“, vor Gericht vertreten durch den BUND und unterstützt vom NABU, begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Saarlouis, dem Einspruch gegen den Bebauungsplan „Nördliches Stuhlsatzenhaus“ stattzugeben und den Bebauungsplan damit endgültig zurückzuweisen.

Lucas Kleinbauer, Sprecher der Initiative, erklärt: „Wir sind begeistert, dass wir Recht bekommen haben! Dies bestärkt uns in unserem festen Glauben an den Rechtsstaat. Wir haben immer darauf vertraut, dass das Gericht zugunsten des Umwelt- und Klimaschutzes entscheidet.“ Die Bürgerinitiative forderte mit Unterstützung von BUND und NABU bei Gericht, dass die eklatanten Mängel bei den Umweltgutachten zur Ablehnung des Bebauungsplans führen sollten. Dies bestätigte das Gericht. Zur Begründung kann derzeit noch nicht eingegangen werden, weil die gerichtliche Begründung der BI noch nicht vorliegt.

Nicht nur der mangelhafte Erfassung geschützter Tierarten war für die BI ausschlaggebend. Auch der unzureichende Hochwasserschutz durch veraltete Abwasseranlagen entlang des Frohnbachs wurde im Bebauungsplan nicht berücksichtigt. „Die Kanalisation ist schon jetzt nach Jahren des Wachstums mit den Abwassermengen bei Starkregen überfordert. Eine weitere Flächenversiegelung wäre eine Hochwasser-Katastrophe mit Ansage“, so Rune Becker.

Ferner schloss der Bebauungsplan die Prüfung bestehender Leerstände von Gebäuden in den Innenstadt von vorneherein aus. Stattdessen sollten mehrere Hektar Wald vernichtet und durch eine große Flächenversiegelung ersetzt werden. “Wir fordern Stadt und Land auf, das Projekt zu überdenken und Kompromissbereitschaft zu zeigen.” so Marvin Kiefer. Sollte das Vorhaben in seiner derzeitigen Form dennoch weiter verfolgt werden, kündigt die Initiative weiterhin entschlossenen Widerstand an.

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