Pressemitteilung: Rodung vorerst gestoppt bis Eilantrag entschieden ist

Die Bürgerinitiative “Hanni bleibt” konnte am 30.9.2024 durch eine Zwischenverfügung vom Oberverwaltungsgericht Saarbrücken den vorläufigen Stopp der geplanten Waldrodung an der Universität des Saarlandes erreichen (Aktenzeichen 2 B 177/24). Diese Entscheidung gilt bis der Eilantrag entschieden wird.

Nach monatelangem Einsatz und der Leidenschaft vieler Unterstützer*innen haben wir einen ersten kleinen Erfolg im Gerichtsverfahren ‘Hanni bleibt’ errungen. Dieser Lichtblick bestärkt uns auf unserem Weg, denn wie wir im Saarland sagen: Großes entsteht im Kleinen. Dieser Moment schenkt uns den Mut, weiter für den Schutz zukünftiger Generationen zu kämpfen“, erklärt Marvin Kiefer, Sprecher der Bürgerinitiative “Hanni bleibt”.

Nachdem die Bürgerinitiative, stellvertretend durch die klageberechtigten Verband BUND Saar, bereits am 20.9.2024 eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Saarbrücken einreichte, folgte ein Eilantrag am 27.9.2024, worin eine einstweilige Anordnung den Bebauungsplan außer Kraft setze bis die Normenkontrollklage entschieden ist, gefordert wurde. Ferner sollte das Gericht eine Zwischenverfügung erlassen, welche die geplante Waldrodung aussetzt. Letzterer wurde jetzt vor Start der Rodungssession am 01. Oktober stattgegeben.

In der rund 60-Seiten umfassenden Antragsbegründung der Normenkontrollklage legt die Kanzlei dar, weshalb der Bebauungsplan 139.02.00 “Nördlich Stuhlsatzenhaus” der Landeshauptstadt Saarbrücken aus Sicht der Verbände fehlerhaft und somit unwirksam ist. Kritisiert werden insbesondere die unzureichenden Untersuchungen der Klimawirkungen des Vorhabens bei den Waldrodungen, die fehlende Berücksichtigung des hohen Flächenverbrauchs im Umweltbericht, die unzureichende Prüfung der wasserwirtschaftlichen Belange, sowie die fehlerhafte Behandlung des Artenschutzes. Zum Artenschutz haben die drei Verbände BUND, NABU und die Bürgerinitiative ein Fachgutachten von einem renommierten Planungsbüro erstellen lassen, welches erhebliche Defizite bei der Sachverhaltsermittlung und der Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf verschiedene Tierarten feststellt.

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