Saarbrücken, 21. Oktober 2025 – Die Bürger:innen-Initiative „Hanni bleibt“, vor Gericht vertreten durch den BUND und unterstützt vom NABU, begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Saarlouis, dem Einspruch gegen den Bebauungsplan „Nördliches Stuhlsatzenhaus“ stattzugeben und den Bebauungsplan damit endgültig zurückzuweisen.
Lucas Kleinbauer, Sprecher der Initiative, erklärt: „Wir sind begeistert, dass wir Recht bekommen haben! Dies bestärkt uns in unserem festen Glauben an den Rechtsstaat. Wir haben immer darauf vertraut, dass das Gericht zugunsten des Umwelt- und Klimaschutzes entscheidet.“ Die Bürgerinitiative forderte mit Unterstützung von BUND und NABU bei Gericht, dass die eklatanten Mängel bei den Umweltgutachten zur Ablehnung des Bebauungsplans führen sollten. Dies bestätigte das Gericht. Zur Begründung kann derzeit noch nicht eingegangen werden, weil die gerichtliche Begründung der BI noch nicht vorliegt.
Nicht nur der mangelhafte Erfassung geschützter Tierarten war für die BI ausschlaggebend. Auch der unzureichende Hochwasserschutz durch veraltete Abwasseranlagen entlang des Frohnbachs wurde im Bebauungsplan nicht berücksichtigt. „Die Kanalisation ist schon jetzt nach Jahren des Wachstums mit den Abwassermengen bei Starkregen überfordert. Eine weitere Flächenversiegelung wäre eine Hochwasser-Katastrophe mit Ansage“, so Rune Becker.
Ferner schloss der Bebauungsplan die Prüfung bestehender Leerstände von Gebäuden in den Innenstadt von vorneherein aus. Stattdessen sollten mehrere Hektar Wald vernichtet und durch eine große Flächenversiegelung ersetzt werden. “Wir fordern Stadt und Land auf, das Projekt zu überdenken und Kompromissbereitschaft zu zeigen.” so Marvin Kiefer. Sollte das Vorhaben in seiner derzeitigen Form dennoch weiter verfolgt werden, kündigt die Initiative weiterhin entschlossenen Widerstand an.